Die Gemeinden nehmen wichtige Aufgaben beim Schutz von Natur und Landschaft wahr:
In Zusammenarbeit mit dem Land sind die Gemeinden für die Unterschutzstellung von Gebieten und Objekten von lokaler Bedeutung besorgt. Diese sind im Inventar der Naturvorrangflächen aufgeführt.
Die Gemeinden arbeiten bei der Unterschutzstellung und der Festlegung von Schutz-, Pflege- und Förderungsmassnahmen für Gebiete und Objekte von landesweiter Bedeutung mit dem Land zusammen. Diese sind im Inventar der Naturvorrangflächen aufgeführt.
Die Gemeinden bestellen eine Kommission, die zu allen grundsätzlichen Fragen des Natur- und Landschaftsschutzes zu hören ist.
Schützenswerte Objekte, Lebensräume und Landschaften innerhalb der Siedlungen
Die vorliegende Arbeit hat zum Ziel, den Informationsstand über Natur und Landschaft im Siedlungsgebiet bei Gemeinden und Land zu verbessern. Sie soll als Beratungs- und Entscheidungsgrundlage für die Beurteilung von Planungen, Baugesuchen und Baum- oder Heckenrodungen dienen. Die Arbeit bietet eine fachliche Basis für zukünftige Gemeindeleitbilder und Entwicklungskonzepte.