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Wir setzen uns ein für
- die Erhaltung der natürlichen Vielfalt von Tieren, Pflanzen und Lebensräumen
- den Schutz und die schonende Nutzung von Natur und Landschaft
- die Bewahrung der Naturlandschaften und der traditionellen Kulturlandschaften
- die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
- die Integration naturschutzfachlicher Ziele in allen Feldern der Politik
Schutz von Natur und Landschaft
Der Schutz von Natur und Landschaft ist ein gesellschaftliches Anliegen, das im Gesetz zum Schutz von Natur und Landschaft formuliert ist.
Geschütze Gebiete und Objekte
Die Unterschutzstellung besonders schützenswerter Gebiete und Objekte ist ein wichtiges Instrument für die Erhaltung der natürlichen Vielfalt: Landschaftsschutzgebiete Magerwiesen Naturdenkmäler Naturschutzgebiete Pflanzenschutzgebiete Pilzschutzgebiete Waldreservate/Sonderwaldflächen
Zugang zum Geodatenportal
Die mit Verordnung geschützten Naturschutzgebiete, Pflanzenschutzgebiete, Waldreservate/Sonderwaldflächen, Pilzschutzgebiete, und Magerwiesen sowie das Naturvorrangflächen-Inventar können im öffentlichen Bereich des Geodatenportals eingesehen werden.
Konzepte und Inventare
Grundlagen für die Naturschutzarbeit sind in Konzepten und Inventaren erarbeitet: Entwicklungskonzept Natur und Landwirtschaft Naturvorrangflächen-Inventar Magerwieseninventar Schützenswerte Objekte, Lebensräume und Landschaften innerhalb der Siedlung
Naturkundliche Forschung
Das Wissen über die natürliche Vielfalt, über Pflanzen, Tiere und Lebensräume liefert die Naturkundliche Forschung.
Alle sind verantwortlich
Natur und Landschaftsschutz ist Aufgabe von allen: Naturschutz in den Gemeinden Organisationen und Institutionen
Bewilligungen
Alle Eingriffe, Bauten, Anlagen, Geländeänderungen usw. ausserhalb der Bauzonen benötigen eine Bewilligung.
Kontakt
Josef Schädler (Foto), Sachbearbeiter Abt. Natur und Landschaft, Tel. (+423) 236 64 09 Dr. Holger Frick (Foto), Abteilungsleiter Abt. Natur und Landschaft, Tel. (+423) 236 64 05
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