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Der Bereich Wettbewerbsrecht klärt aktuell auftretende nationale und internationale
Wettbewerbsfragen ab. Zudem erfolgt eine Betreuung und Vertretung auf EFTA/EWR-Ebene (EFTA-Arbeitsgruppe
Wettbewerbsrecht, EFTA-Netzwerk von Wettbewerbsbehörden, EC-Netzwerk (European Competition Network)
und Meetings of the Directors General for Competition).
Das Amt für Volkswirtschaft ist gemäss Art. 2 Abs. 1 des Gesetzes vom 23. Mai 1996
zur Durchführung der Wettbewerbsregeln im Europäischen Wirtschafstraum für die Durchführung der Wettbewerbsregeln
zuständig, soweit nicht die Zuständigkeit der Gerichte gegeben ist. Es ist mit der Unterstützung der
EFTA bzw. EU-Wettbewerbsbehörde betraut.
In Liechtenstein besteht kein nationales Kartellgesetz oder Zusammenschlusskontrollgesetz.
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