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Urheberrecht und verwandte Schutzrechte


Urheberrechte

Urheberrechte sind die Rechte der Autorinnen und Autoren und ihren Werken jeglicher Kunstrichtungen (Literatur, Malerei, Musik, ….). Der Schutz umfasst ebenfalls Computerprogramme. Im Gegensatz zum Beispiel zu Marken oder Designs werden die Urheberrechte nicht in ein Register eingetragen. Ein Werk ist urheberrechtlich geschützt, sobald es geschaffen ist, unabhängig davon, ob es auf einem Träger festgehalten ist oder nicht. Der Schutz erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers.

Verwandte Schutzrechte

Unter verwandten Schutzrechten versteht man die Rechte der Interpretinnen und Interpreten, der Produzenten von Ton- und Tonbildträgern sowie Sendeanstalten.

Weitere Informationen

Rechtsgrundlagen

                         

 

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