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Internationale Hinterlegung


Liechtenstein ist Mitglied des Madrider Abkommens vom 14. April 1891 über die internationale Registrierung von Marken in der Stockholmer Fassung von 1967 und des Protokolls vom 27. Juni 1989 zum Madrider Abkommen über die internationale Registrierung von Marken (Madrider Protokoll).

Eine internationale Registrierung mit Schutzwirkung für Liechtenstein hat dieselbe Wirkung wie die nationale Hinterlegung und die Eintragung im liechtensteinischen Markeregister.

Das internationale Hinterlegungsgesuch sowie weitere Informationen beim WIPO direkt bezogen werden:

Regionale Markenhinterlegung

Die Markenhinterlegung beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt verschafft Ihnen den Markenschutz in allen Mitgliedstaaten der EU.

Die Anmeldeformulare sind unter http://oami.europa.eu/ abrufbar.

                         

 

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