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Hinterlegung


Liechtenstein ist Mitglied des Haager Abkommens betreffend die internationale Hinterlegung der gewerblichen Muster oder Modelle, revidiert in Den Haag am 28. November 1960. Die Genfer Akte vom Juli 1999 wurde bei der Revision des Gesetzes betreffend Design (Designgesetz) berücksichtigt, so dass die rechtlichen Grundlage für einen Beitritt Liechtensteins zum revidierten Haager Abkommen geschaffen wurde.

Wer ein Design international hinterlegt, erlangt den Schutz dieses Gesetzes auf die gleiche Art und Weise, wie wenn er das Design in Liechtenstein hinterlegt hätte.

Internationale Hinterlegungen mit Gültigkeit für die Mitgliedstaaten des Haager Abkommens können direkt bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) vorgenommen werden. Sie können dort die Informationen bezüglich einer internationalen Registrierung und die diesbezüglichen Formulare erhalten.

GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER

Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann direkt beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) eingereicht werden. Anmeldeformular sind unter www.oami.europa.eu/de/design/default.htm abrufbar. Eine Hinterlegung beim HABM verschafft Ihnen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.

Anschriften:

Internationale Hinterlegung:

World Intellectual Property Organization (WIPO)
International Design System
Chemin des Colombettes 34
CH-1211 Genève 2

Tel. (+41) 22 338 91 11

Informationen über die internationale Hinterlegung sind unter der Internetadresse www.wipo.org unter „Industrial Designs und Hague System“ zu finden.

Regionale Hinterlegung:

Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Avenida de Europa, 4 E-03008 Alicante SPANIEN

www.oami.eu

                         

 

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