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Liechtenstein ist Mitglied des Haager Abkommens betreffend die internationale Hinterlegung
der gewerblichen Muster oder Modelle, revidiert in Den Haag am 28. November 1960. Die Genfer Akte vom
Juli 1999 wurde bei der Revision des Gesetzes betreffend Design (Designgesetz) berücksichtigt, so dass
die rechtlichen Grundlage für einen Beitritt Liechtensteins zum revidierten Haager Abkommen geschaffen
wurde.
Wer ein Design international hinterlegt, erlangt den Schutz dieses Gesetzes auf
die gleiche Art und Weise, wie wenn er das Design in Liechtenstein hinterlegt hätte.
Internationale Hinterlegungen mit Gültigkeit für die Mitgliedstaaten des Haager
Abkommens können direkt bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) vorgenommen werden. Sie
können dort die Informationen bezüglich einer internationalen Registrierung und die diesbezüglichen
Formulare erhalten.
GEMEINSCHAFTSGESCHMACKSMUSTER
Ein Gemeinschaftsgeschmacksmuster kann direkt beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt
(HABM) eingereicht werden. Anmeldeformular sind unter www.oami.europa.eu/de/design/default.htm
abrufbar. Eine Hinterlegung beim HABM verschafft Ihnen Schutz in allen Mitgliedstaaten der Europäischen
Union.
Anschriften:
Internationale Hinterlegung:
World Intellectual Property Organization (WIPO) International Design
System Chemin des Colombettes 34 CH-1211 Genève 2
Tel. (+41) 22 338 91 11
Informationen über die internationale Hinterlegung sind unter der Internetadresse
www.wipo.org unter „Industrial Designs und Hague System“
zu finden.
Regionale Hinterlegung:
Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Avenida de
Europa, 4 E-03008 Alicante SPANIEN
www.oami.eu
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