Gastwirteprüfung
Die Gastwirteprüfung bildet die fachliche Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Gastgewerbes. Sie setzt sich aus den Fächern Rechtskunde sowie Lebensmittelrecht und -hygiene zusammen. Diese Prüfung wird bei einer genügenden Anzahl an Interessenten 2 Mal jährlich, jeweils im Juni und November durchgeführt. Über die Durchführung der Gastwirteprüfung entscheidet das Amt für Volkswirtschaft. Die Stiftung Berufliches Weiterbildungsinstitut im Fürstentum Liechtenstein führt einen Vorbereitungslehrgang zur Gastwirteprüfung durch. Der Besuch dieses Lehrganges ist freiwillig. Wird der Lehrgang nicht besucht, können die gesetzlichen Grundlagen zur Vorbereitung der Prüfung dem Merkblatt entnommen werden.
Termin der nächsten Prüfung:
Mittwoch, 5. Juni 2013 (Anmeldefrist 12. April 2013)
Anmeldung zur Gastwirteprüfung
Rechtsgrundlage
Verordnung über die fachliche Eignung im Gastgewerbe
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