DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Volkswirtschaft / Gewerbe- / Dienstleistungsberufe (GewG) / Eignungsprüfung für das Gastgewerbe
Eignungsprüfung für das Gastgewerbe


Gastwirteprüfung

Die Gastwirteprüfung bildet die fachliche Voraussetzung für die selbständige Ausübung des Gastgewerbes. Sie setzt sich aus den Fächern Rechtskunde sowie Lebensmittelrecht und -hygiene zusammen. Diese Prüfung wird bei einer genügenden Anzahl an Interessenten 2 Mal jährlich, jeweils im Juni und November durchgeführt. Über die Durchführung der Gastwirteprüfung entscheidet das Amt für Volkswirtschaft. Die Stiftung Berufliches Weiterbildungsinstitut im Fürstentum Liechtenstein führt einen Vorbereitungslehrgang zur Gastwirteprüfung durch. Der Besuch dieses Lehrganges ist freiwillig. Wird der Lehrgang nicht besucht, können die gesetzlichen Grundlagen zur Vorbereitung der Prüfung dem Merkblatt entnommen werden.

Termin der nächsten Prüfung:

Mittwoch, 5. Juni 2013 (Anmeldefrist 12. April 2013)

Anmeldung zur Gastwirteprüfung

Rechtsgrundlage

Verordnung über die fachliche Eignung im Gastgewerbe

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 

Suchen & Finden  

Amt für Volkswirtschaft (AVW)
Über das gesamte Portal

Hilfe zur Suche
Allgemeines 
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Newsarchiv
Recht 
Einführungs-Gesetz zum Zollvertrag mit der Schweiz
Sonn- und Feiertagsruhe und den Ladenschluss, Verordnung
Fachliche Eignung im Gastgewerbe, Verordnung
Maurer- und Zimmermeister - Fachprüfung, Verordnung
Berufsqualifikations-Anerkennungs-Gesetz; BAG
weiter
Onlineschalter

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste