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Die geltenden Verordnungen über die Allgemeinverbindlicherklärung von Gesamtarbeitsverträgen können unter www.gesetze.li heruntergeladen werden.
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Die Regierung beabsichtigt folgende zur Vernehmlassung ausgeschriebenen Bestimmungen der Lohn- und Protokollvereinbarungen 2010 allgemein verbindlich zu erklären.
Autogewerbe 
Baumeister- und Pflästerergewerbe 
Elektro- Elektronik und Radio TV Gewerbe 
Gärtner- und Floristengewerbe 
Gipsergewerbe 
Hafner- und Plattenlegergewerbe 
Haustechnik und Spengler 
Malergewerbe 
Schreiner 
Zimmermeister- und Dachdeckergewerbe 
Die Vernehmlassungsfrist läuft bis 31. März 2010. Stellungnahmen sind an das Amt für Volkswirtschaft, Stabsstelle Rechts- und Wirtschaftsfragen, Postfach 684, 9490 Vaduz zu richten. 
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