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Förderungen


Förderung

Das Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzgesetz) fördert die Wärmedämmung von Gebäuden und die Umrüstung auf energiesparende Haustechnikanlagen sowie auch den Einsatz von Solartechnik zur Warmwasseraufbereitung und zur Produktion von elektrischer Energie.

Die Energiefachstelle im im Amt für Volkswirtschaft erteilt kostenlos Informationen über Energiesparmassnahmen. Sie ist auch zuständig für die Zusicherung von Förderbeiträgen. Um in den Genuss dieser Beiträge zu kommen, ist Folgendes zu beachten:

Informieren und Planen
Umfassende Informationen durch die Energiefachstelle und die Fachberatung des Planungsbüros ergeben eine individuelle und optimale Lösung.

Antrag
Je nach angestrebter Fördermassnahme ist das vorgesehene Antragsformular zu verwenden und bei der Energiefachstelle einzureichen. Um Förderbeiträge beantragen zu können, muss in den meisten Fällen eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegen. Nach Prüfung der Unterlagen wird über die Berechtigung und die Höhe der Fördermittel entschieden.

Zusicherung und Realisierung
Die Zusicherung für den Erhalt der Förderung wird von der Energiefachstelle erteilt. Mit der Umsetzung der förderberechtigten Massnahme darf erst nach Erhalt dieser Zusicherung begonnen werden.

Abwicklung:
Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt nach der technischen Abnahme der geförderten Anlage.

Gemeindeförderung:
Alle Gemeinden in Liechtenstein leisten zusätzlich einen individuellen Beitrag zu den staatlichen Förderungen. Zusätzlich zu der Landesförderung erhalten Sie von den meisten Gemeinden eine Förderung von 100% der Landesförderung bis zur jeweiligen Höchstgrenze. Bitte fragen Sie in Ihrem konkreten Fall direkt bei Ihrer Gemeinde an.

Rechtliche Grundlagen

Energieeffizienzgesetz (EEG)

Nr. 116 Gesetz über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien, ausgegeben: 30. Mai 2008
Nr. 164 Gesetz über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes, ausgegeben am 11. Juni 2010

Energieeffizienzverordnung (EEV)

NR. 118 Verordnung über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien, ausgegeben: 30. Mai 2008 i.V.m. Verordnung über die Abänderung der Energieeffizienzverordnung, ausgegeben: 11. September 2009
Nr. 166 Verordnung über die Abänderung der Energieeffizienzverordnung, ausgegeben: 11. Juni 2010

                         

 

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