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Warum lohnt sich ein Gespräch mit der Energiefachstelle?
Persönliche Beratungs- und Informationsgespräche mit der Energiefachstelle sind zwar kostenlos, aber nie umsonst. Da es sich bei einem Neubau oder auch bei Sanierungen um kostenintensive Projekte mit einer langen Lebensdauer handelt, lohnt sich eine umfassende, neutrale und kompetente Abklärung.
Was erfährt man Wissenswertes in einem Beratungsgespräch?
Die Zeiten, in denen eine Ölfeuerung die einzige Möglichkeit zum Heizen darstellte, sind vorbei. Die Energiefachstelle informiert aktuell über das bestehende Angebot an Energieträgern und bietet einen anschaulichen und gut verständlichen Vergleich der unterschiedlichen Systeme. Die staatlichen Fördermöglichkeiten im Rahmen des Energieeffi zienzgesetzes werden im Detail erklärt und der Ablauf des Antragsverfahrens wird erläutert. Das Beratungsgespräch wird mit einem Überblick über weitere Informationsquellen rund ums Energiesparen und das Thema Energie abgerundet.
Wer zählt zu den Kunden der Energiefachstelle?
Personen jeden Alters, die ein Haus bauen oder sanieren möchten. Aber auch Fachleute, wie beispielsweise Heizungsplaner, wenden sich an die Energiefachstelle.
Hier weitere Aufgaben der Energiefachstelle
Aktuell:
11.06.2010: Neuste Landesgesetzblätter
- Gesetz über die Abänderung des Energieeffizienzgesetzes
- Verordnung über die Abänderung der Energieeffizienzverordnung
09.06.2010 Pressemitteilung: Energieverordnung angepasst
Vaduz, 9. Juni (pafl) - Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 8. Juni 2010 die Energieverordnung angepasst und darin den Investitionskostenbeitrag für Photovoltaikanlagen festgesetzt sowie die Einspeisevergütung für Strom aus Photovoltaikanlagen wie angekündigt angehoben.
Die im Aprillandtag dieses Jahres behandelte Anpassung des Energieeffizienzgesetzes sah neu die Festsetzung des Investitionskostenbeitrags für Photovoltaikanlagen per Verordnung vor, um so zeitnah auf den äusserst dynamischen Markt im Bereich der Photovoltaik reagieren zu können. Die Gesetzesänderung wird in Kürze in Kraft treten. In diesem Zusammenhang hat die Regierung auf Vorschlag der Energiekommission den Investitionskostenbeitrag per Verordnung auf 1'000 Franken pro Kilowatt installierter Leistung festgesetzt und die Einspeisevergütung auf 45 Rappen pro Kilowattstunde wieder angehoben. Die Höhe der Beiträge wurde von der Energiekommission vorgeschlagen und widerspiegelt die aktuelle Preislage im Bereich der Photovoltaik. Gleichzeitig wird mit der Absenkung des Investitionskostenbeitrags und der Erhöhung der Einspeisevergütung der Schwerpunkt der Förderbeiträge auf den variablen Anteil gelegt und so der Anreiz für möglichst effiziente Anlagen geschaffen.
Die Energiekommission wird sich aufgrund des äusserst dynamischen Marktes für Photovoltaikanlagen periodisch mit den aktuellen Marktpreisen befassen und der Regierung im Anlassfall eine Anpassung der Förderbeiträge in Vorschlag bringen. So kann aus den eingesetzten Fördermitteln das Optimum generiert und die Photovoltaik dem Ziel einer "marktfähigen Stromerzeugung" nähergebracht werden.
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