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Arbeitssicherheit


Es gibt unterschiedliche Gründe, die für eine sicherheitstechnische Gestaltung des Arbeitsplatzes sprechen. Als Hauptpunkt ist das Vermeiden von Unfällen zu nennen, welche zu einer Verletzung der Arbeitnehmenden, zu grossem Leid des Verunfallten und deren Angehörigen sowie zu hohen Kosten für die Unternehmer führen können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verhinderung von Berufskrankheiten und das generelle Bestreben einen gefahrenfreien Zustand bei der Ausübung des Berufs zu gewährleisten. Grundsätzlich kann man eine Unterteilung in wirtschaftliche, gesetzliche und humane Gründe treffen.

  • Ein Unfalltag kostet unserer Volkswirtschaft durchschnittlich Fr. 1’000.--!
  • Die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes gelten für alle Betriebe, welche Arbeitnehmende beschäftigen!
  • Die Arbeitssicherheit ist der Ausdruck der sozialen Verantwortung des Unternehmens!

Das wichtigste Anliegen der Arbeitssicherheit ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit jedes einzelnen Arbeitnehmenden bei seiner beruflichen Tätigkeit. Dieser Schutzgedanke findet sich im technischen Arbeitnehmerschutz, im baulichen Arbeitnehmerschutz, im verwendungsspezifischen Arbeitnehmerschutz und im Gesundheitsschutz. Vorrangiges Ziel ist die Humanisierung der Arbeitswelt.

Vorschriften zum Schutz von arbeitenden Menschen regeln z.B.:

  • Den Einsatz gefährlicher Maschinen und Werkzeuge
  • Den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z.B. giftigen oder entzündlichen Chemikalien
  • Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen wie z.B. Lärm
  • Einrichtungen zur Gefahrenverhütung
  • Die Unterweisung und Untersuchungen
  • Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen
  • Die Arbeitsbedingungen von jugendlichen Arbeitnehmenden und Mutterschutz
  • Arbeitszeit und Arbeitsruhe

Die Fachbereiche Arbeitsbedingungen und Arbeitsinspektorat sind für die Wahrnehmung von Arbeitnehmerschutzbelangen in technischer und verwendungsspezifischer Hinsicht verantwortlich.

Der Fachbereich Arbeitsbedingung hat u.a. folgende Aufgaben: Vollzug Arbeitsgesetz, Plangenehmigung, Beratung der Betriebe in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Arbeits- und Ruhezeiten, Sonderschutz bei jugendlichen Arbeitnehmenden, schwangere Frauen und stillende Mütter, persönlcher Integrität (Überwachung am Arbeitplatz, Mobbing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz) usw..

Der Fachbereich Arbeitsinspektorat hat u.a. folgende Aufgaben: Durchführung und Beratung im Bereich des Arbeitsgesetzes und des Baustellenkoordinationsgesetzes sowie Inspektionstätigkeiten, Baustellenkontrollen, Arbeitszeitkontrollen, Arbeitszeitbewilligungen.

                         

 

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Arbeitsgesetz (ArGV I), Verordnung I
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