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Es
gibt unterschiedliche Gründe, die für eine sicherheitstechnische Gestaltung des Arbeitsplatzes sprechen.
Als Hauptpunkt ist das Vermeiden von Unfällen zu nennen, welche zu einer Verletzung der Arbeitnehmenden,
zu grossem Leid des Verunfallten und deren Angehörigen sowie zu hohen Kosten für die Unternehmer führen
können. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Verhinderung von Berufskrankheiten und das generelle Bestreben
einen gefahrenfreien Zustand bei der Ausübung des Berufs zu gewährleisten. Grundsätzlich kann man eine
Unterteilung in wirtschaftliche, gesetzliche und humane Gründe treffen. - Ein
Unfalltag kostet unserer Volkswirtschaft durchschnittlich Fr. 1’000.--!
- Die Bestimmungen
des Arbeitsgesetzes gelten für alle Betriebe, welche Arbeitnehmende beschäftigen!
- Die
Arbeitssicherheit ist der Ausdruck der sozialen Verantwortung des Unternehmens!
Das
wichtigste Anliegen der Arbeitssicherheit ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit jedes einzelnen
Arbeitnehmenden bei seiner beruflichen Tätigkeit. Dieser Schutzgedanke findet sich im technischen Arbeitnehmerschutz,
im baulichen Arbeitnehmerschutz, im verwendungsspezifischen Arbeitnehmerschutz und im Gesundheitsschutz.
Vorrangiges Ziel ist die Humanisierung der Arbeitswelt. Vorschriften zum Schutz
von arbeitenden Menschen regeln z.B.: - Den Einsatz gefährlicher Maschinen
und Werkzeuge
- Den Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen wie z.B. giftigen oder
entzündlichen Chemikalien
- Belastungen durch Arbeitsvorgänge und andere Einwirkungen
wie z.B. Lärm
- Einrichtungen zur Gefahrenverhütung
- Die Unterweisung
und Untersuchungen
- Gestaltung von Arbeitsplätzen, Arbeitsräumen und sanitären Anlagen
- Die Arbeitsbedingungen von jugendlichen Arbeitnehmenden und Mutterschutz
- Arbeitszeit
und Arbeitsruhe
Die Fachbereiche Arbeitsbedingungen und Arbeitsinspektorat
sind für die Wahrnehmung von Arbeitnehmerschutzbelangen in technischer und verwendungsspezifischer Hinsicht
verantwortlich. Der Fachbereich Arbeitsbedingung hat u.a. folgende Aufgaben:
Vollzug Arbeitsgesetz, Plangenehmigung, Beratung der Betriebe in den Bereichen Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz,
Arbeits- und Ruhezeiten, Sonderschutz bei jugendlichen Arbeitnehmenden, schwangere Frauen und stillende
Mütter, persönlcher Integrität (Überwachung am Arbeitplatz, Mobbing, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz)
usw.. Der Fachbereich Arbeitsinspektorat hat u.a. folgende Aufgaben: Durchführung
und Beratung im Bereich des Arbeitsgesetzes und des Baustellenkoordinationsgesetzes sowie Inspektionstätigkeiten,
Baustellenkontrollen, Arbeitszeitkontrollen, Arbeitszeitbewilligungen.
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