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Arbeitsmarktservice (AMS FL)


Die Abteilung Arbeitsmarkt Service Liechtenstein (AMS FL) befasst sich mit folgenden Themen:

  • Personalvermittlung und -beratung
  • Beratung über Bildungs- bzw. Beschäftigungsprogramme
  • Personalsuche für Arbeitgeber

Nach der Anmeldung werden Sie von einem Personalberater bzw. einer Personalberaterin des Amtes für Volkswirtschaft, zu einem Beratungs- und Kontrollgespräch eingeladen. Beim Erstgespräch werden Sie über Ihre Rechte und Pflichten informiert , gleichzeitig erhalten Sie die notwendige Unterstützung für eine erfolgreiche Jobsuche, etc. Im Anschluss an das Erstgespräch sowie die folgenden Beratungsgespräche werden die weiteren Termine mit Ihnen koordiniert.

Die Aufgaben des Arbeitsmarkt Service Liechtenstein (AMS FL)


Der Arbeitsmarkt Service Liechtenstein (AMS FL) ist die Verbindungsstelle zwischen Arbeitgebern und Stellensuchenden und bietet kundenorientierte Dienstleistungen an. Die PersonalberaterInnen können Sie geeigneten Einrichtungen zur beruflichen, sozialen oder psychologischen Fachberatung zuweisen.

Stellen


Der Arbeitsmarkt Service Liechtenstein (AMS FL) unterstützt Sie bei der erfolgreichen Suche nach einer geeigneten Stelle. Einerseits gehen Stellenmeldungen der Arbeitgeber direkt beim Amt für Volkswirtschaft, Arbeitsmarkt Service Liechtenstein, ein, so dass Stellensuchende durch die PersonalberaterInnen auf unser Angebot hingewiesen werden können. Andererseits sind Sie gefordert, Eigeninitative zu zeigen und sich aktiv um eine neue Herausforderung zu kümmern. Zu Ihrer Unterstützung überlassen wir Ihnen gerne die Listen der privaten Stellenvermittlungsbüros Liechtenstein (36 kb)  und der benachbarten schweizerischen Bezirke Werdenberg und Sargans (CH) (29 kb) .

Aktivierungsprogramme


Der Arbeitsmarkt Service Liechtenstein (AMS FL) berät Stellensuchende über Bildungs- und Aktivierungsprogramme. Es steht eine Anzahl von Kursen zur Auswahl. Ihr Personalberater oder Ihre Personalberaterin wird Sie dabei unterstützten, den richtigen Kurs auszusuchen, damit Sie Ihr berufliches Können erweitern und somit die Chancen auf dem Arbeitsmarkt verbessern können.

Mitwirkungspflicht / Schadensminderungspflicht


Wenn Sie Ihre Mitwirkungspflichten verletzen (bspw. die Auskunfts- und Meldepflicht) oder die Weisungen Ihres Personalberaters oder Ihrer Personalberaterin nicht befolgen, erfolgt eine Meldung an den Rechtsdienst des Amtes für Volkswirtschaft.

Die Arbeitslosenversicherung verfügt "Einstelltage" (117 KB) , wenn Sie Ihre Arbeitslosigkeit selbst verschuldet haben und / oder Ihre Pflichten verletzen. Je nach Grund können Einstelltage bis zu 60 Tagen ausgesprochen werden. Während den Einstelltagen (Tage kontrollierter Arbeitslosigkeit) erhalten Sie keine Arbeitslosenentschädigung (Taggeld). Dennoch besteht auch während der Einstelltage weiterhin Mitwirkungspflicht. Die Einstellrichtlinien werden mit Regierungsbeschluss erlassen.

                         

 

 
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