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Die AHV-IV-FAK Anstalten heben ebenfalls die Beiträge (Prämien) für die ALV ein. Die Arbeitgeber ziehen ihren Beschäftigten 0,5 % vom massgebenden Lohn ab. Der Arbeitgeberbetrag beläuft sich ebenfalls auf 0.5 %.
Der Arbeitgeber liefert die gesamten Beiträge zusammen mit den AHV Beiträgen ab.
Beitragssätze ab 1. 1. 2011
Arbeitnehmer/in 0,5 %
Arbeitgeber/in 0,5 %
Total 1 %
Höchstgrenze CHF 126'000.—
Weitere Informationen zu den Beiträgen unter www.ahv.li oder E-Mail:postmaster@ahv.li
Arbeitgeberbescheinigungen für die Arbeitslosenversicherung Auf Antrag ist jedem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Arbeitgeberbescheinigung auszufüllen.
Formular:
Arbeitgeberbescheinigung Zwischenverdienst-Bescheinigung 
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