DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Volkswirtschaft / Arbeitslosenversicherung (ALV) / Arbeitgeber-Informationen
Arbeitgeber-Informationen


Die AHV-IV-FAK Anstalten heben ebenfalls die Beiträge (Prämien) für die ALV ein. Die Arbeitgeber ziehen ihren Beschäftigten 0,5 % vom massgebenden Lohn ab. Der Arbeitgeberbetrag beläuft sich ebenfalls auf 0.5 %.

Der Arbeitgeber liefert die gesamten Beiträge zusammen mit den AHV Beiträgen ab.

Beitragssätze ab 1. 1. 2011

Arbeitnehmer/in 0,5 %

Arbeitgeber/in 0,5 %

Total 1 %

Höchstgrenze CHF 126'000.—

Weitere Informationen zu den Beiträgen unter www.ahv.li oder E-Mail:postmaster@ahv.li

Arbeitgeberbescheinigungen für die Arbeitslosenversicherung
Auf Antrag ist jedem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber eine Arbeitgeberbescheinigung auszufüllen.

Formular:

Arbeitgeberbescheinigung    Zwischenverdienst-Bescheinigung 

                         

 

 Drucken       Senden     +/- Textgrösse      Begriffserklärungen

 

Suchen & Finden  

Amt für Volkswirtschaft (AVW)
Über das gesamte Portal

Hilfe zur Suche
Allgemeines 
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Newsletter
Newsarchiv
Recht 
Personalvorsorge von arbeitslosen Personen, Verordnung
Arbeitslosenversicherungsverordnung; ALVV
Arbeitslosenversicherungsgesetz; ALVG
weiter
Onlineschalter

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Amt für Volkswirtschaft (AVW) • Postfach 684 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 68 71 • Telefax: (+423) 236 68 89 • E-Mail