|
Insolvenzentschädigung (IE)
Die Insolvenzentschädigung (IE) deckt Lohnforderungen für die letzten drei Monate des Arbeitsverhältnisses, wenn
- über das Vermögen des Arbeitgebers der Konkurs eröffnet wurde;
- ein Konkurs mangels Vermögen zur Deckung des Verfahrens abgewiesen wird;
- gegen den Arbeitgeber für Lohnforderungen einmal ganz oder teilweise erfolglos Ekekution geführt wurde.
Formulare:
Merkblatt 
Antrag auf Insolvenzentschädigung 
|