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Arbeitslosenversicherung (ALV)


Das Arbeitslosenversicherungsgesetz wurde 1969 erlassen. Im Jahre 2010 erfolgte eine Totalrevision, welche ab 1. Januar 2011 in Kraft ist.

Die Arbeitslosenkasse wird durch Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie durch Zuschüsse des Staates finanziert.

Die Beiträge der ALV (Versicherungsprämien) werden durch die AHV-IV-FAK Anstalten eingezogen.

Die Arbeitslosenversicherung deckt folgende Bereiche ab:

- Arbeitslosenentschädigung (ALE)

- Kurzarbeitsentschädigung (KUE)

- Schlechtwetterentschädigung (SWE)

- Insolvenzentschädigung (IE)

- E-Formulare (Versicherungs-Nachweis für Grenzgänger)

ALV-Gesetz 

ALV-Verordnung 

 
                         

 

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