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Die Arbeitslosenversicherung
(ALV) wird durch die Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten, durch den Beitrag des Staates sowie
durch Kapitalerträgnisse finanziert. Die Höhe
des ALV-Beitragssatzes beträgt 0.5% des beitragspflichtigen Lohnes aus unselbständiger Erwerbstätigkeit.
Der Staat leistet einen Beitrag von 20% der ALV-Ausgaben. Weitere
Informationen Beitragspflicht Beginn
/ Ende der Beitragspflicht Arbeitgeber
und Arbeitnehmer
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