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Arbeitslosenversicherung (ALV)


Die Arbeitslosenversicherung (ALV) wird durch die Beiträge der Arbeitgeber und der Versicherten, durch den Beitrag des Staates sowie durch Kapitalerträgnisse finanziert.

Die Höhe des ALV-Beitragssatzes beträgt 0.5% des beitragspflichtigen Lohnes aus unselbständiger Erwerbstätigkeit. Der Staat leistet einen Beitrag von 20% der ALV-Ausgaben.

Weitere Informationen


Beitragspflicht
Beginn / Ende der Beitragspflicht
Arbeitgeber und Arbeitnehmer

                         

 

 
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