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Rechte und Pflichten der Arbeitgeber und Arbeitnehmer


Der Arbeitgeber…

  • hat entsprechend den im Betrieb ausgeführten Tätigkeiten eine Beurteilung von Gefahren für die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vorzunehmen, insbesondere bei der Auswahl von Arbeitsmitteln, chemischen Stoffen oder Zubereitungen und bei der Gestaltung der Arbeitsplätze sowie der Arbeitsabläufe.
  • ist verpflichtet, alle Massnahmen zu treffen, die nach Erfahrung notwendig, nach dem Stand der Technik anwendbar und den gegebenen Verhältnissen angemessen sind.Die Erfahrungen der Mitarbeitenden sollen stets in die Planung einfliessen; ohne die Akzeptanz und das Verständnis der Mitarbeitenden bleibt der Effekt getroffener Massnahmen aus.
  • darf Arbeiten mit besonderen Gefahren nur Arbeitnehmern übertragen, die dafür entsprechend ausgebildet sind.

Die Arbeitnehmenden…

  • müssen die Weisungen des Arbeitgebers in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz befolgen und die allgemein anerkannten Regeln berücksichtigen.
  • sind verpflichtet, persönliche Schutzausrüstungen und Sicherheitseinrichtungen richtig anwenden und beschlossene Massnahmen aktiv unterstützen.
  • sollen den Arbeitgebenden laufend über gefährliche Mängel informieren und bei der Planung neuer Massnahmen mitreden dürfen.

Merkblätter

Pflichten auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz
Mitwirkung
Überwachung der Arbeitnehmer am Arbeitsplatz

Mustervorlagen

Notfallhandbuch

                         

 

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