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Industrielle und gewerbliche Betriebe müssen die Pläne für neue Anlagen und Umbauten genehmigen lassen. Entspricht das geplante Projekt den Vorschriften des Arbeitsgesetzes und den dazugehörigen Verordnungen, so genehmigt das Amt für Volkswirtschaft das Projekt. Falls nötig, enthält die Genehmigung Auflagen zur Beseitigung erkannter Mängel oder zur Verbesserung der Schutzmassnahmen. Wenn Bau und Einrichtung des Betriebes der Plangenehmigung entsprechen, wird die Betriebsbewilligung erteilt.
Formular
Beschreibung über Bau, Einrichtungen und Umgestaltung von Betrieben mit Plangenehmigungspflicht 
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