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Berufskrankheiten


Als Berufskrankheiten gelten Krankheiten, die bei der beruflichen Tätigkeit ausschliesslich oder vorwiegend durch schädigende Stoffe oder bestimmte Arbeiten verursacht worden sind. Die Liste dieser Stoffe und Arbeiten sowie arbeitsbedingte Erkrankungen werden durch Verordnungen festgelegt. Diese Liste kann jedoch nie vollständig sein. Deshalb wird im Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung festgehalten, dass auch andere Krankheiten als Berufskrankheiten gelten, von denen nachgewiesen wird, dass sie ausschliesslich oder stark überwiegend durch berufliche Tätigkeit verursacht worden ist.

Rechtsgrundlage


Gesetz über die obligatorische Unfallversicherung

                         

 

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