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Ausgeglichene Arbeits- und Ruhezeiten sind Teil des Gesundheitsschutzes, da sie sowohl Übermüdungserscheinungen als auch mit der Müdigkeit zusammenhängende Unfälle verhindern. Sie garantieren den Arbeitnehmenden ein soziales Leben, indem beispielsweise der Sonntag als Ruhetag festgelegt wird. Das Arbeitsgesetz legt die Mindestruhezeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Gestaltung der Schichtpläne fest. Grundsätzlich sind Nacht- und Sonntagsarbeit verboten, wobei die Feiertage den Sonntagen gleichgestellt sind. Wenn aber für einen Betrieb trotz allem Nacht-, Sonntags-, oder Schichtarbeit notwendig sind, so können diese, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, bewilligt werden. Als gesetzliche Feiertage, die den Sonntagen gleichzustellen sind, gelten: Neujahr, Hl. Drei Könige, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt (Auffahrt), Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Maria Geburt, Allerheiligen, Maria Empfängnis, Weihnacht, St. Stephanstag.
Für Gesuche um Bewilligungen Nacht- bzw. Sonntagsarbeit benützen Sie bitte die hierfür vorgesehenen Formulare
Merkblätter Arbeits- und Ruhezeiten (13 kb) Schichtarbeit (32 kb) Ununterbrochener Betrieb (43 kb) Nachtarbeit
Formular Gesuch um Bewilligung für Nachtarbeit (23.00 Uhr bis 6.00 Uhr) / Sonn- und Feiertagsarbeit
Medizinische Untersuchung und Beratung bei Nachtarbeit
Arbeitnehmende mit 25 und mehr Nachteinsätzen pro Jahr haben Anspruch auf eine medizinische Untersuchung und Beratung
A) Anspruch
Arbeitnehmende mit 25 und mehr Nachteinsätzen pro Jahr haben Anspruch auf eine medizinische Untersuchung und Beratung. Dieser Anspruch kann alle zwei Jahre, ab 45 Jahren jährlich geltend gemacht werden.
B) Obligatorium
Erwachsene, welche mit besonderen Belastungen und Gefahren verbundene Nachtarbeit leisten sollen, dürfen Nachtarbeit nur verrichten, wenn aufgrund einer medizinischen Untersuchung und Beratung feststeht, dass sie für den geplanten Einsatz geeignet sind.
Unabhängig von der Art der Arbeit unterstehen jugendliche Arbeitnehmende (bis zum Alter von 18 Jahren), welche regelmässig zwischen 1 Uhr und 6 Uhr Nachtarbeit leisten, ebenfalls der obligatorischen medizinischen Untersuchung und Beratung.
Leitfaden
Zur medizinischen Vorsorge für Nachtarbeit kann der Leitfaden des SECO verwendet werden.
Die Artikel, welche im Leitfaden aufgeführt sind, sind die Art. Gemäss schweizerischen Gesetzgebung und entsprechen den Bestimmungen gemäss liechtensteinischem Arbeitsgesetz.
Medizinische Voruntersuchung Nachtarbeit Ärztliche Eignungsuntersuchung Befreiung von der ärztlichen Schweigepflicht
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