Der Fachbereich Arbeitssicherheit – Ihr Partner in der Arbeitswelt
Der Fachbereich Arbeitssicherheit ist für die Wahrnehmung von Arbeitnehmerschutzbelangen in technischer und verwendungsspezifischer Hinsicht verantwortlich.
Das wichtigste Anliegen des Fachbereichs Arbeitssicherheit ist der Schutz des Lebens und der Gesundheit jedes einzelnen Arbeitnehmers bei seiner beruflichen Tätigkeit. Dieser Schutzgedanke findet sich im technischen Arbeitnehmerschutz, im baulichen Arbeitnehmerschutz, im verwendungsspezifischen Arbeitnehmerschutz und im Gesundheitsschutz. Vorrangiges Ziel ist die Humanisierung der Arbeitswelt.
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Weitere Informationen:
Zusammenstellung gesetzlicher Grundlagen (30 kb)
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