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Akkreditierung / Bestätigung Fachkompetenz


Die Liechtensteinische Akkreditierungsstelle (LAS) ist verantwortlich für alle Akkreditierungen im gesetzlich geregelten und nicht geregelten Bereich. Als Fachbereich des Amtes für Volkswirtschaft basiert sie auf dem Gesetz über die Akkreditierung und Notifizierung (1) (LR 941.22).

Die Liechtensteinische Akkreditierungsstelle hat insbesondere folgende Aufgaben:

  • Überwachung der akkreditierten Stellen
  • Betreuung der Anträge auf eine Akkreditierung und Notifizierung
  • Sekretariat des Akkreditierungsrat

                         

 

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