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Die Nutzung des Grundwassers zum Heizen und Kühlen ist ökologisch sinnvoll. Sie birgt bei unsachgemässem Bau und Betrieb der Anlagen Risiken für die Qualität des Grundwassers. Deshalb ist die thermische Grundwassernutzung nur ausserhalb von Wasserschutzgebieten und Schutzzonen von Trinkwasserfassungen und auch dort nur eingeschränkt zugelassen.
Die Karte der Zulässigkeit (Übersichtskarte) bezeichnet die Gebiete, wo eine Wärmenutzung des Grundwassers grundsätzlich möglich ist und legt die Mindestgrössen der Anlagen fest. Die Darstellung der Zulässigkeitskarte im GDI erlaubt es, für eine Grundparzelle abzuklären, ob eine thermische Grundwassernutzung zulässig ist.
Im Bericht zur Zulässigkeitskarte sind die Zulässigkeitsgebiete und die Anforderungen an Anlagen zur Grundwasserwärmenutzung umschrieben.
Die Grundwasserwärmnutzung des Grundwassers erfordert eine Konzession der Regierung. Der Verfahrensablauf ergibt sich aus den Bestimmungen des Wasserrechtgesetzes. Die Konzession wird erteilt, wenn die geplante Anlage die Standort- und Grössenkriterien erfüllt, im hydrogeologischen Fachgutachten nachgewiesen wird, dass die beabsichtigte Nutzung bei den örtlichen Gegebenheiten machbar ist, keine negativen Auswirkungen auf Grundwasser, Boden und Oberflächengewässer hat und keine bestehende Nutzungen stört.
Geplante Wasserwärmenutzungen sind in jedem Fall frühzeitig mit dem Amt für Umweltschutz zu besprechen.
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