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Das Amt für Umweltschutz (AFU) wurde 1996 aus dem Amt für Gewässerschutz und aus
Teilbereichen des Amtes für Volkswirtschaft (Luft und Lärm) sowie des Amtes für Wald, Natur und Landschaft
(Boden) gegründet.
Das Amt für Umweltschutz ist zuständig für:
- Gewässerschutz
- Fischerei
- Wasserversorgung/Wassernutzungskonzessionen
- Abfallwirtschaft
- Luftreinhaltung
- Bodenschutz
- Lärmbekämpfung
- Verkehr
mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Produkte)
- Störfallvorsorge
Darüber
hinaus ist es die auf Landesebene
zuständige Fachbehörde für die Bereiche
- Strahlenschutz
- Tankanlagen
- Umweltverträglichkeitsprüfung
Weitere
wichtige Aufgabenbereiche
sind die Beratung und Information der Öffentlichkeit, die Mitwirkung beim Erstellen neuer nationaler
und internationaler Umweltschutzbestimmungen sowie von Umweltprojekten.
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