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Aufgabengebiet


Das Amt für Umweltschutz (AFU) wurde 1996 aus dem Amt für Gewässerschutz und aus Teilbereichen des Amtes für Volkswirtschaft (Luft und Lärm) sowie des Amtes für Wald, Natur und Landschaft (Boden) gegründet.

Das Amt für Umweltschutz ist zuständig für:

  • Gewässerschutz
  • Fischerei
  • Wasserversorgung/Wassernutzungskonzessionen
  • Abfallwirtschaft
  • Luftreinhaltung
  • Bodenschutz
  • Lärmbekämpfung
  • Verkehr mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen (Produkte)
  • Störfallvorsorge

Darüber hinaus ist es die auf Landesebene zuständige Fachbehörde für die Bereiche

  • Strahlenschutz
  • Tankanlagen
  • Umweltverträglichkeitsprüfung

Weitere wichtige Aufgabenbereiche sind die Beratung und Information der Öffentlichkeit, die Mitwirkung beim Erstellen neuer nationaler und internationaler Umweltschutzbestimmungen sowie von Umweltprojekten.

                         

 

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