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Der bauliche Gewässerschutz in der Landwirtschaft sorgt für die Sicherheit beim Umgang und der Lagerung von Gülle, Mist, Mistwässer, Silosäften und vergleichbare Abgänge aus Betrieben mit Tierhaltung.
Die Ziele sind:
- Alle Betriebe verfügen über genügend Lagervolumen für die Hofdünger. - Die Hofdüngereinrichtungen sind sicher und funktionsfähig. - Die Abwässer werden sachgerecht entsorgt. - Die gesetzlichen Anforderungen werden auf allen Betrieb erfüllt.
Die Verordnung vom 13. März 2007 über die Lagerung von Hofdüngern; HDV regelt die Anforderung für Betriebe mit Nutztierhaltung.
Für Planung, Bau, Abnahme, Unterhalt, Überwachung und Kontrollen von Bauten in der Landwirtschaft gilt die 2011 von den Eidg. Bundesämter für Landwirtschaft und Umwelt herausgegebene
Der Vollzugsordner Landwirtshaft/ Umweltschutz enthält auch Hinweise zum baulichen Gewässerschutz
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