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Tankkontrollheft


Für Tankanlagen (Lageranlagen) stellt das Amt für Umweltschutz ein Tankkontrollheft aus. Das Tankkontrollheft muss zugänglich und bei der Tankanlage oder im Heizraum aufbewahrt werden.

WICHTIG:

Tankanlagen ohne gültiges Tankkontrollheft dürfen nicht befüllt werden!

Befüllungen und Revisionen müssen im Tankkontrollheft eingetragen werden.


Wichtige Hinweise

  • Jede Tankanlage (Heizöl, Dieselöl, Benzin, Chemikalien) mit einem gesamten Nutzvolumen über 450 Liter muss mit einem Tankkontrollheft ausgerüstet sein.
  • Bitte achten Sie darauf, dass das Tankkontrollheft für den Öllieferanten, den Tankrevisor und den Feuerungskontrolleur zugänglich ist.
  • Das Tankkontrollheft kann beim Amt für Umweltschutz angefordert werden.

Revisionspflicht

  • Tankanlagen mit einem gesamten Nutzvolumen über 4'000 Liter sind revisionspflichtig, unabhängig davon, ob es sich um Stahl- oder Kunststofftanks handelt.
  • Das Revisionsintervall für Tankanlagen beträgt zehn Jahre.
  • Sicherheitseinrichtungen bei erdverlegten Tankanlagen haben je nach Gerätetyp ein Revisionsintervall von ein bzw. zwei Jahren.
  • Das Datum der nächsten Revision können Sie aus dem Tankkontrollheft Seite 8 bzw. Seite 9 entnehmen.

Tankkontrollheft

  • Das Tankkontrollheft für revisionspflichtige Anlagen
    (grösser als 4'000 l) ist blau.
  • Das Tankkontrollheft für nicht revisionspflichtige Anlagen
    (kleiner als 4'000 l) ist grün.

           

                         

 

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