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Für Tankanlagen (Lageranlagen) stellt das Amt für Umweltschutz ein Tankkontrollheft aus. Das Tankkontrollheft muss zugänglich und bei der Tankanlage oder im Heizraum aufbewahrt werden.
WICHTIG: Tankanlagen ohne gültiges Tankkontrollheft dürfen nicht befüllt werden! Befüllungen und Revisionen müssen im Tankkontrollheft eingetragen werden. |
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Wichtige Hinweise
- Jede Tankanlage (Heizöl, Dieselöl, Benzin, Chemikalien) mit einem gesamten Nutzvolumen über 450 Liter muss mit einem Tankkontrollheft ausgerüstet sein.
- Bitte achten Sie darauf, dass das Tankkontrollheft für den Öllieferanten, den Tankrevisor und den Feuerungskontrolleur zugänglich ist.
- Das Tankkontrollheft kann beim Amt für Umweltschutz angefordert werden.
Revisionspflicht
- Tankanlagen mit einem gesamten Nutzvolumen über 4'000 Liter sind revisionspflichtig, unabhängig davon, ob es sich um Stahl- oder Kunststofftanks handelt.
- Das Revisionsintervall für Tankanlagen beträgt zehn Jahre.
- Sicherheitseinrichtungen bei erdverlegten Tankanlagen haben je nach Gerätetyp ein Revisionsintervall von ein bzw. zwei Jahren.
- Das Datum der nächsten Revision können Sie aus dem Tankkontrollheft Seite 8 bzw. Seite 9 entnehmen.
Tankkontrollheft
- Das Tankkontrollheft für revisionspflichtige Anlagen
(grösser als 4'000 l) ist blau.
- Das Tankkontrollheft für nicht revisionspflichtige Anlagen
(kleiner als 4'000 l) ist grün.

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