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Für die Erstellung oder Änderung einer Tankanlage ist ein Gesuch einzureichen.
Die Erstellung oder Änderung einer Anlage ist bewilligungspflichtig.
Vor dem Empfang der schriftlichen Bewilligung darf mit der Erstellung der Tankanlage nicht begonnen werden.
Keine Bewilligung ist erforderlich für:
a) Lageranlagen mit einem gesamten Nutzvolumen bis 450 Liter;
b) Umschlagplätze, für die keine Schutzmassnahmen vorgeschrieben sind;
c) Betriebsanlagen ausserhalb von Wasserschutzgebieten, Schutzzonen und Schutzarealen;
d) Lageranlagen mit freistehenden Behältern und einem gesamten Nutzvolumen über 450 bis 4 000 Liter, wenn kumulativ die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
- Lagerung von ausschliesslich Heiz- oder Dieselöl oder Flüssigkeiten der Klasse 2;
- Lagerung von Flüssigkeiten nur in Gebinden oder Kleintanks;
- Standort ausserhalb von Wasserschutzgebieten, Schutzzonen und Schutzarealen;
- Befüllung der Behälter nur von Hand mit einer Zapfpistole;
- Entnahme der Flüssigkeit mit freistehenden Rohrleitungen ohne Rücklaufleitung und im Saugbetrieb (keine Druckpumpe).
Gesuch für die Erstellung einer Tankanlage für die Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten
Schemablatt G1, Gebinde  Schemablatt K1 bis K4, Kleintank  Schemablatt M1 bis M4, Mittelgrosser Tank (freistehend)  Schemablatt E1 bis E2, Mittelgrosser Tank (erdverlegt)  Schemablatt L1 bis L5, Rohrleitungen 
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