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Tankanlagen


Die Anforderungen an Lageranlagen, Umschlagplätze und Betriebsanlagen sowie Kreisläufe, die den Gewässern, dem Boden oder dem Untergrund Wärme entziehen oder an diese abgeben, sind in der Verordnung zum Schutze der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) geregelt. Die erforderlichen Bewilligungen werden vom Amt für Umweltschutz erteilt.

Auskunftsperson


Theodor Banzer, Dipl.Ing.FH Telefon: (+423) 236 61 88

Weitere Informationen

Liste der klassierten Flüssigkeiten nach Artikel 3 der Verordnung vom 1. Juli 1998 über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF)


Tankanlagen, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Verband Schweizerischer Unternehmungen für Bau und Unterhalt von Tankanlagen (VTR)

                         

 

 
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