Die Anforderungen an Lageranlagen, Umschlagplätze und Betriebsanlagen sowie Kreisläufe, die den Gewässern, dem Boden oder dem Untergrund Wärme entziehen oder an diese abgeben, sind in der Verordnung zum Schutze der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten (VWF) geregelt. Die erforderlichen Bewilligungen werden vom Amt für Umweltschutz erteilt.