Der Landtag legte für die Zeit ab 2013 für Mobilfunkanlagen Grenzwerte für nichtionisierende Strahlung fest, die um einen Faktor 10 unter jenen der Schweiz liegen. Gemäss der Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung müssen die Inhaber von Mobilfunkanlagen jährlich einen Bericht erstellen, in welchem die Fortschritte darzustellen sind, um diese Vorgaben für das Jahr 2013 zu erreichen. Zudem muss die Regierung dem Landtag einen Fortschrittsbericht zur Kenntnis bringen.