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Unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung muss die Regierung nach Artikel 40 des Luftreinhaltegesetzes einen Plan mit Strategien und Massnahmen zur fortlaufenden Verminderung oder Beseitigung von Emissionen erstellen. Der Massnahmenplan ist dem Landtag zur Kenntnis zu bringen.
Basierend auf dem Gesetzesauftrag wurde durch das Amt für Umweltschutz und das Ressort gemeinsam mit den involvierten Amtsstellen der Massnahmenplan erstellt. Dieser enthält 36 Massnahmen, die den folgenden Quellengruppen zugeordnet werden können: Verkehr (V), Industrie und Gewerbe (I/G), Landwirtschaft (LW), Haushalte (HH).
Im Bericht wird zudem ein Überblick über die Luftreinhaltepolitik der letzten 25 Jahre gegeben. Des Weiteren werden die Emissions- und Immissionssituation in Liechtenstein dargestellt und mit Daten der Schweiz verglichen. Mit dem vorliegenden ämter- und ressortübergreifend abgestimmten Massnahmenplan steht ein Instrument zur Verfügung, die wichtigsten und machbaren Schritte zur weiteren Verbesserung der Luftqualität umzusetzen.
Massnahmenplan Luft des Fürstentums Liechtenstein 
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