BTEX-Messungen in Liechtenstein

Die EU hat für Benzol in der Aussenluft einen Grenzwert von 5 µg/m3 im Jahresdurchschnitt eingeführt. Durch Übernahme der entsprechenden Richtlinie ins EWR-Abkommen gilt dieser Grenzwert auch für Liechtenstein. Aufgrund der krebserregenden Eigenschaften von Benzol ist darauf hinzuweisen, dass die Einhaltung dieses Grenzwertes nicht dahingehend interpretiert werden darf, dass dann keine Gesundheitsgefährdung mehr vorliegt. Zur Überwachung der Konzentration von Benzol sowie weiterer organischer Schadstoffe (Toluol, Ethylenbenzol und Xylole) werden Immissionsmessungen mit Passivsammlern durchgeführt.
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