Für den Vollzug der Baustellen-Emissionsbegrenzungs-Verordnung (BEV) muss das Amt für Umweltschutz alle dieselbetriebenen Maschinen und Geräte, welche auf Baustellen und baustellenähnlichen Betrieben zum Einsatz gelangen, erfassen. Das Ziel ist die Verhinderung bzw. Verminderungen von gesundheitsschädigenden und krebserregenden Substanzen wie Feinstaub, Dieselruss, Ärosolen und Benzol.