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Luftreinhaltung


Das Luftreinhaltegesetz (LRG) sowie die Verordnung zum Luftreinhaltegesetz bezwecken den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Luftverunreinigungen. Gestützt auf das Luftreinhaltegesetz wurden für eine Vielzahl von Anlagen Emissionsgrenzwerte festgelegt. Es werden periodische Emissionskontrollen bei allen Feuerungsanlagen und bei besonderen Anlagen in Industrie und Gewerbe durchgeführt. Die Emissionen von Fahrzeugen sind im Strassenverkehrsgesetz und den dazu erlassenen Verordnungen geregelt. Die Überwachung der Luftqualität (Immissionen) erfolgt gemeinsam mit den Ostschweizer Kantonen (Ostluft).

Heizen mit Holz ohne Rauchzeichen

Qualmende Holzfeuerungen müssen nicht sein. Mit der richtigen Anfeuermethode, nämlich dem Anfeuern von oben, lassen sich die Feinstaubemissionen deutlich reduzieren. Die Umwelt, die Gesundheit und die Nachbarn werden es Ihnen danken.


Pressemitteilungen 


Wie die Methode im Detail funktioniert, erklärt die Homepage www.fairfeuern.ch der Ostschweizer Kantone und des Fürstentums Liechtenstein sowie ein Merkblatt, welches direkt beim Amt für Umweltschutz bezogen oder telefonisch über die Nummer 236 61 91 angefordert werden kann. Gleichzeitig werden die Kaminfeger anlässlich der nächsten Kaminreinigung ein Merkblatt aushändigen. Für Fragen stehen das Amt für Umweltschutz sowie die Kaminfeger gerne zur Verfügung.



Auskunftspersonen


Allgemein

Dipl. phil. nat. Andreas Gstöhl (Foto) Telefon: (+423) 236 61 86

Immissionen, Emissionskataster

Dipl. phil. nat. Andreas Gstöhl (Foto) Telefon: (+423) 236 61 86

Anlagekontrollen, Emissionen

Dipl. Ing. FH Norbert Ritter Telefon: (+423) 236 68 91

Weitere Informationen

Ostluft: Gemeinsames Luftmessnetz der ostschweizer Kantone und des Fürstentum Liechtenstein
Cercl'Air, Vereinigung der schweiz. Behörden- und Hochschulvertreter im Bereich der Luftreinhaltung
Luftreinhaltung, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Flüchtige organische Verbindungen (BAFU)

                         

 

 
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