|
Quelle: Rheinheli AG
Lärmbelastungskataster Heliport Balzers - Stand 2010
Im Rahmen der Umweltgesetzgebung erarbeitete das Amt für Umweltschutz einen Lärmbelastungskataster für den Heliport in Balzers. Der Kataster stellt die Lärmbelastung im Einflussbereich des Heliports dar und basiert auf dem Stand 2010. Der gesamte Kataster beinhaltet einen technischen Bericht sowie Kartenmaterial und Tabellen. Dieser kann nach Voranmeldung (+423 236 61 85) im Amt für Umweltschutz eingesehen werden.
Die wesentlichen Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Bei der Beurteilung der Lärmimmission des Heliports Balzers nach Anhang 5 der Lärmschutzverordnung (LSV) ist primär die Belastung durch den Maximalpegel Lmax massgebend.
- Es wird festgestellt, dass im Jahr 2010 die Immissionsgrenzwerte gemäss Anhang 5 Lärmschutzverordnung (LSV) eingehalten werden.
- Es besteht kein Sanierungsbedarf nach Art. 14 Lärmschutzverordnung (LSV) für den Heliport Balzers.
Betroffene Gebäude resp. Parzellen
Der folgenden Kartenausschnitt gibt einen Überblick über die Lärmbelastungssituation. Detaillierte Angaben können nach Voranmeldung beim Amt für Umweltschutz eingesehen werden.
Lärmbelastungskataster Heliport Balzers (vereinfachte Darstellung) 
Auskunftsperson / Anmeldung Einsichtnahme
Manfred Bischof Telefon: (+423) 236 61 85
Dipl. phil. nat. Andreas Gstöhl (Foto) Telefon: (+423) 236 61 86
|