Jeder Vertragsstaat ist verpflichtet, gemäss den Beschlüssen der Vertragsstaatenkonferenz regelmässig einen Klimabericht (National Communication) zu erstellen und dem Sekretariat der Konvention zu übermitteln. Er gibt Auskunft über den Stand des nationalen Ausstosses von Klimagasen, umgesetzte und geplante Politiken und Massnahmen sowie die Vorkehrungen zur Umsetzung der weiteren Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll. Zudem sind regelmässig Berichte zum Fortschritt bei der Umsetzung der Verpflichtungen aus dem Kyoto-Protokoll zu erstellen.