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Die Klimaerwärmung (Treibhauseffekt) stellt eines der bedeutendsten globalen Umweltprobleme dar. Die Klimakonvention und das Kyoto-Protokoll bilden die völkerrechtliche Basis, den Ausstoss der Treibhausgase zu vermindern. Liechtenstein als Vertragsstaat mit einer bindenden Reduktionsverpflichtung muss die Vorgaben der Konvention und des Protokolls erfüllen. Dies umfasst unterschiedliche Berichtspflichten sowie die Erstellung einer nationalen Infrastruktur zur Abwicklung der Mechanismen, wie sie im Kyoto-Protokoll festgelegt sind.

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Auskunftsperson Dr. Patrick Insinna Telefon: (+423) 236 61 96 Sven Braden Telefon: (+423) 236 74 51
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