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Fischereiprüfung


Fischereiprüfung

Nach Art. 1 der Verordnung vom 31. März 1992 über die Fischereiprüfung und Fischereikarten, LGBl. 1992 Nr. 32, setzt der Erwerb einer Fischereikarte den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Fischereiprüfung voraus.

Die Fischereiprüfung findet einmal jährlich im Herbst statt. Die genauen Daten werden durch eine amtliche Kundmachung im Juni in den Zeitungen bekannt gegeben. Zur Vorbereitung der Prüfung werden drei Kursabende organisiert. Es werden verschiedene schriftliche Unterlagen zu den Themen

  • Natur- und Umweltschutz (Gewässer- und Fischkunde),
  • Weidgerechtes Fischen und Hegemassnahmen sowie zum
  • Fischereirecht

abgegeben. Ebenfalls wird ein Fragenkatalog mit rund 300 Fragen mit den entsprechenden Hinweisen auf die richtige Antwort abgegeben.

Die Prüfung erfolgt schriftlich. Zu jeder Frage ist aus drei möglichen Antworten die richtige anzukreuzen. Aus 50 Fragen müssen 90 % richtige Antworten gegeben werden um die Prüfung zu bestehen.

Anmeldungen sind unter Angabe der Wohnadresse und Personalien an das Amt für Umweltschutz, Postfach 684, 9490 Vaduz, zu senden. Die Anmeldefrist ist zwingend einzuhalten. Verspätete Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Die Teilnehmerzahl ist auf 40 Personen beschränkt.

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Gebührenverordnung. Die Prüfungsunterlagen werden separat in Rechnung gestellt.

Kursplan für die 23. Fischereiprüfung 

                         

 

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