Eignungskarte für Erdwärmesonden
Dem Schutz des Trinkwassers wird nach wie vor eine entsprechend hohe Priorität eingeräumt. Um Konflikte zwischen der Nutzung von Erdwärme und dem Grundwasserschutz möglichst gering zu halten, wurde die Eignungskarte für Erdwärmesonden ausgearbeitet. Die Karte teilt das besiedelte Gebiet in folgende Bereiche:
- grünen Bereich, in dem Erdwärmesonden bis 150 Meter zulässig sind. Für Erdwärmesondenanlagen, welche tiefer als 150 Meter reichen, sind weitere Abklärungen durch das Amt für Umweltschutz notwendig. Es gelten besondere Auflagen zu Machbarkeit, Tiefe und Ausführung. In Karstgebieten hat die Bohrfirma spezielle Auflagen zu erfüllen.
- gelben Bereich, in dem Erdwärmesonden gestützt auf Abklärungen durch das Amt für Umweltschutz und mit Spezialauflagen zulässig sind.
- roten Bereich, in dem Erdwärmesonden nicht zulässig sind.
Auf Grundstücken, welche von einer Zonengrenze (grün - rot; grün - gelb; gelb - rot) berührt werden, sind weitere Abklärungen erforderlich. Es gelten dieselben Bestimmungen wie in der gelben Zone.
Die zur Ausscheidung der Bereiche angewendeten Kriterien gehen aus der geltenden Gesetzgebung hervor.
Erdsondenkarte 
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