Bewilligungspflicht
Kreisläufe, die dem Boden oder Untergrund Wärme entziehen oder an diese abgeben, sind bewilligungspflichtig. Die Bewilligungspflicht. Die Bewilligungspflicht stützt sich auf die Gewässerschutzgesetzgebung, namentlich auf die Verordnung über den Schutz der Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten. Die Bauherrschaft hat vorgängig beim Amt für Umweltschutz ein Gesuch einzureichen. Alle für ein Erdsondengesuch benötigten Unterlagen und Informationen sind nachfolgend aufgelistet.
Gesuch für Erdsondenbewilligung Musterbericht Geologe (PDF) 
Liste der Kältemittel und Wärmeträgerflüssigkeiten 
Bei Erdwärmesondenbohrungen werden tiefgründige Eingriffe in den Untergrund vorgenommen, welche trotz sorgfältigen geologischen Vorabklärungen zu unerwarteten Ereignissen und auch zu Schäden führen können.
Merkblatt über besondere Risiken bei Erdwärmesondenbohrungen 
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