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Unionsregister


Das Unionsregister

1.) Basisinformationen
2.) Kontoeröffnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen
3.) Sicherheitsbestimmungen


1.) Basisinformationen

Allgemeines

Als zentrales technisches Instrument des Emissionshandels gewährleistet das Unionsregister die korrekte Verbuchung sämtlicher Transaktionen (Vergabe, Übertragung, Löschung) mit Zertifikaten welche im Rahmen der Verpflichtungen gemäss des Kyoto-Protokolls, der Europäischen Emissionshandelsrichtlinie oder des freien Handels getätigt werden.

Emissionszertifikate existieren ausschliesslich in digitaler Form, sodass das Emissionshandelssystem als Online-Buchungssystem aufgebaut wird. Sämtliche internationalen Transaktionen werden von unabhängigen Protokolliereinrichtungen überprüft, genehmigt und aufgezeichnet. Auf UN-Ebene übernimmt diese Aufgabe das Independent Transaction Log (ITL), auf Ebene des Europäischen Emissionshandels das Community Independent European Union Transaction Log (EUTL). Eine technisch fehlerfreie Verknüpfung zwischen den beiden Protokolliereinrichtungen ist somit Grundvoraussetzung für einen globalen und sicheren Handel mit Emissionszertifikaten und soll bis 01.01.2008 aufgebaut werden. Ab diesem Zeitpunkt ist dann auch der Handel mit Emissionszertifikaten über das Emissionshandelsregister Liechtenstein, jetzt liechtensteinische Unionsregister genannt, möglich.

Verknüpfung mit dem Schweizer System

Neben dem internationalen und Europäischen Emissionshandelssystem (EU-ETS) wird das, jetzt liechtensteinische Unionsregister genannt, möglich. ab 2008 ebenfalls für das Emissionshandelssystem der Schweiz genutzt werden können. Somit ist Liechtenstein das einzigste Land der Erde welches drei verschiedene Emissionshandelssysteme miteinander verknüpft. Für Industrieanlagen, welche nicht unter Anhang 1 der Richtlinie 2003/87/EG fallen, besteht dann die Möglichkeit sich von der Schweizer CO2-Abgabe auf Brennstoffe mittels Reduktionsverpflichtung befreien zu lassen.

Die diesbezüglichen rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen werden zur Zeit von den zuständigen Behörden (Amt für Umweltschutz und Amt für Auswärtige Angelegenheiten Liechtenstein, Bundesamt für Umwelt, Bundesamt für Energie in der Schweiz, Schweizer Oberzolldirektion und Schweizer Energieagentur der Schweiz) erarbeitet.

Freier Handel

Auch jede natürliche oder juristische Person kann sich am weltweiten Emissionshandel beteiligen und hierzu ein Konto im liechtensteinischen Unionsregister eröffnen. Antragsformulare und Anleitungen mit den Anforderungen zu Kontoeröffnungen finden Sie auf dieser Seite.

Öffentlich verfügbare Informationen

Nach Massgabe der Bestimmungen des Gesetzes über die Information der Bevölkerung (Informationsgesetz) vom 19. Mai 1999, werden vom Amt für Umweltschutz, als zuständige Behörde, nicht vertrauliche Registerdaten auf dem öffentlich zugänglichen Bereich der Register-Website elektronisch veröffentlicht. Diese umfassen die Entscheidungen über die Zuteilung von Emissionszertifikaten, Informationen über Projektmassnahmen und Emissionsberichte gemäss Art. 9 Emissionshandelsgesetz.


2.) Kontoeröffnung und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Weiter zum liechtensteinischen Unionsregister:
www.emissionshandelsregister.li

Gemäss Artikel 16, Abs. 3 des Emissionshandelsgesetzes ist für die Eröffnung eines Kontos im liechtensteinischen Unionsregister ein/e 3. Kontobevollmächtigte/r mit ständigem Wohnsitz in Liechtenstein zwingend vorgeschrieben.

Folgende Links verweisen auf potenzielle Kandidaten, welche diese Aufgabe grundsätzlich übernehmen könnten:

Anleitungen

Hinweise zum Ausfüllen der Online Formulare – Kontoeröffnung
Hinweise zum Ausfüllen der Online Formulare – Änderung von Kontendaten
FAQs
Einloggen und ECAS-Zugang erstellen


Antragsformulare

  1. Antrag auf Eröffnung eines Anlagen- oder Personenkontos im liechtensteinischen Unionsregister
  2. Antrag auf Änderung oder Schliessung eines Anlagen- oder Personenkontos im liechtensteinischen Unionsregister


Gebühren

Die Verordnung über die Erhebung von Gebühren nach dem Emissionshandelsgesetz regelt die Gebühren für Amtshandlungen des Amtes für Umweltschutz im Rahmen des Emissionshandels. Folgende Gebühren für die Eröffnung und Führung eines Personenkontos wurden mit der Verordnung vom 20.04.2010 neu festgelegt:

Amtshandlung

Gebühren (CHF)

Fälligkeit

Eröffnung und
Führung eines
Personenkontos

1'500.-

periodisch


3.) Sicherheitsbestimmungen

Aufgrund der zunehmenden Angriffe (Cyber-Attacken) auf das Emissionshandelssystem der EU hat das Amt für Umweltschutz Sicherheitsbestimmungen erlassen, welche ab sofort Gültigkeit besitzen. Diese sind zwingend einzuhalten und Grundvoraussetzung für das Eröffnen und Führen eines Kontos im liechtensteinischen Unionsregister.

Bitte lesen Sie diese aufmerksam durch, um die Gefahren von Internetangriffen zu minimieren.


Das Amt für Umweltschutz Liechtenstein (AfU) betreut und unterhält das liechtensteinische Unionsregister und steht Ihnen für weitere Auskünfte gerne zur Verfügung:

Amt für Umweltschutz Liechtenstein
Postfach 684
9494 Vaduz

Tel.:     00423 236 75 96
Email:  register@aus.llv.li

                         

 

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