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FAQ


Häufig gestellte Fragen zum Emissionshandelsregister?

Was ist das Ziel des Emissionshandels?

Die Grundprinzipien des Emissionshandels gehen auf einen volkswirtschaftlichen Lehrsatz von Ronald Coase (Coase-Theorem) zurück. Dieser geht davon aus, dass Teilnehmer eines Marktes externe Kosten dann bewältigen können, wenn sie über die Zuteilung von Ressourcen verhandeln und diese ohne Kosten tauschen können.

Hieraus entwickelte der Ökonom J.H. Dales die Grundidee des Emissionshandels, indem er vorschlug einen Markt für Verschmutzungsrechte einzurichten. Mit diesem Ansatz konnte die Politik erstmals eine konkrete Obergrenze der Verschmutzung vorgeben. Im Emissionshandel entsprechen Verschmutzungsrechte den Emissionszertifikaten, wobei ein Zertifikat den Inhaber zum Ausstoss von 1 Tonne CO2-Äquivalenten berechtigt. Der preis des Zertifikates wird durch den Markt bestimmt.

Liechtenstein teilt den unter die Emissionshandelsrichtlinie fallenden Anlagenbetreibern Zertifikate zu, deren Mengen deutlich unter den tatsächlich geplanten Emissionen liegen (Reduktionsziel). Den Betreibern steht es frei selbst Reduktionsmassnahmen durchzuführen, oder die fehlenden Emissionszertifikate auf dem Markt zu erwerben. Emissionsminderungsmaßnahmen werden folglich dort durchgeführt, wo sie am kostengünstigsten umzusetzen sind. Der Emissionshandel schafft Anreize für Investitionen in CO2 – sparende Technologien und gibt den Unternehmen somit mehr Flexibilität, um ihre Ziele zu erreichen. Gesamthaft werden die Kosten für alle Unternehmen, welche im System eingebunden sind gesenkt.

Zusätzlich entsteht ein neuer Markt für Händler von Emissionsberechtigungen, Sachverständige und weitere Dienstleister.

Welche Zertifikate und Emissionsgutschriften können wo gehandelt werden?

Im Rahmen des Kyoto-Protokolls und der Emissionshandelsrichtlinie können 8 verschiedene sog. Emissionsrechte unterschieden werden. Charakterisiert werden sie durch ihre Herkunft, ihre Anrechenbarkeit an das Reduktionsziel und ihre Übertragbarkeit in nachfolgende Verpflichtungsperioden. Als Emissionszertifikate bezeichnet man sog. EU-Allowances (EUAs), welche durch den Staat an die Anlagenbetreiber zugeteilt werden. Zertifikate aus Projekten in Entwicklungsländern (CDM) oder aus anderen Industrieländern (JI) laufen unter dem Begriff Emissionsgutschriften. Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick darüber welche Emissionsberechtigungen in welchem System angerechnet werden dürfen. Sämtliche Emissionsrechte sind in allen System frei handelbar.

Tabelle 1: Detailinformation Emissionsberechtigungen; verändert nach Bundesamt für Umwelt (BAFU).


Definitionen der Emissionsberechtigungen

EUA : EU Allowances - Emissionszertifikate, welche den unter Anhang 1 der Emissionshandelrichtlinie fallenden Unternehmen zugeteilt werden. Die Zuteilung der Emissionszertifikate an die einzelnen Unternehmen erfolgt über das Register des jeweiligen EU/EWR-Mitgliedstaat vorgenommen.

AAU : Assigned Amount Units - Emissionsberechtigungen, die den einzelnen Staaten durch das Kyoto-Protokoll für eine Verpflichtungsperiode zugeteilt werden. Die zugewiesene Menge an AAUs richtet sich nach dem Emissionsziel, das die Staaten in der entsprechenden Verpflichtungsperiode erbringen müssen. Im Schweizer System werden – analog zum EU-ETS - AAU’s an liechtensteinische Unternehmen mit Reduktionsverpflichtungen im Rahmen des CO2-Gesetzes weitergegeben.

RMU : Removal Units - Emissionsberechtigungen, die infolge einer Erhöhung der nationalen Senkenleistung zusätzlich zu AAUs generiert werden können. Da Senken nicht zur dauerhaften CO2-Reduktion beitragen, werden RMUs am Ende der Verpflichtungsperiode entwertet.

ERU : Reduction Units - Emissionsgutschriften, die aus der Realisierung von Joint Implementation-Projekten (JI) zwischen zwei Industriestaaten generiert werden.

CER : Certified Emission Reductions - Emissionsgutschriften, die aus der Realisierung von CDM-Projekten von Industriestaaten in Entwicklungsländern generiert werden.

tCER : Temporary CER - ist eine Emissionsgutschrift, welche für ein CDM-Projekt im Rahmen eines Aufforstungs- oder Wiederaufforstungsprojektes ausgestellt wird. tCERs verfallen jeweils am Ende der nächst folgenden Verpflichtungsperiode und dürfen erneuert werden, solange die Bindung von in Wäldern gespeichertem CO2 mittels definierter Verfahren nachgewiesen werden kann.

lCER : Long-term CER ist eine Emissionsgutschrift, welches für ein CDM-Projekt im Rahmen eines Aufforstungs- oder Wiederaufforstungsprojektes des CDM vergeben wird. lCERs verfallen am Ende der gesamten Projektdauer und können deshalb nicht erneuert werden. Sie müssen jedoch durch andere Emissionsgutschriften ersetzt werden, falls nicht alle fünf Jahre der Nachweis der CO2-Bindung erbracht wird.

Wer kann ein Handelskonto im Nationalen Emissionshandelsregister eröffnen und führen?

Jede natürliche und juristische Person ist berechtigt ein Konto im nationalen Emissionshandelsregister zu eröffnen.

Wie wird ein Handelskonto im Nationalen Emissionshandelsregister eröffnet?

Alle Informationen und Dokumente (Rechtsgrundlagen, Antragsformulare) zur Eröffnung eines Kontos im Nationalen Emissionshandelsregister Liechtenstein werden auf der folgenden Seite bereitgestellt:

Das Nationale Emissionshandelsregister von Liechtenstein

Jeder Nutzer muss für die Eröffnung eines Kontos im Emissionshandelsregister ein korrekt ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular (inklusive aller geforderten Dokumente) beim Amt für Umweltschutz einreichen (Postweg). Eine zusätzliche Übermittlung per Email ist erwünscht. Postanschrift und Email:

Amt für Umweltschutz
Postfach 684
9490 Vaduz

Email: register@aus.llv.li

Nach eingehender Prüfung der Kontaktdaten, erhält der Antragssteller seinen persönlichen Login-Namen und das Passwort als eingeschriebene Postsendung. Mit diesen Angaben wird der Zugang zum geschützten Bereich des Registers ermöglicht.

Wie und wann erfolgt die Ausgabe der Emissionsberechtigungen auf die Betreiberkonten?

Gemäss Art. 14 Abs. 3 der Emissionshandelsgesetzes (EHG) erfolgt die Vergabe der Emissionszertifikate auf die Konten der Anlagenbetreiber bis spätestens 28. Februar eines entsprechenden Jahres durch den Register-Administrator.

Was sind Transaktionen?

Unter einer Transaktion versteht man jede nationale wie internationale Übertragung von Emissionsberechtigungen zwischen zwei kommunizierenden Konten. Dies schliesst die Rückgabe und Löschung von Emissionsrechten mit ein.

Wie und wann müssen die Emissionsberechtigungen zur Erfüllung entwertet werden?

Bis zum 30.April des Folgejahres (Art. 15 Abs. 1 EHG), muss ein Anlagebetreiber Emissionsrechte (Emissionszertifikate und max. 8% Emissionsgutschriften) in der Höhe der im Emissionsbericht ausgewiesenen und verifizierten Emissionen beim Amt für Umweltschutz einreichen.

Wie sicher sind Transaktionen im Emissionshandelsregister?

Die vom Register verwendete Software Applikation SERINGAS verfügt über das Sicherheitsprotokoll SSL (Secure Socket Layer). SSL garantiert Ihnen einerseits, dass Sie tatsächlich mit dem Server des Nationalen Registers verbunden sind und ermöglicht andererseits einen sicheren und vertraulichen Datentransfer über einen 128-bit Code.

                         

 

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