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CDM


Clean Development Mechanism (CDM)

Klimaschutzprojekte des Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism – CDM) gehören zu den sog. flexiblen Mechanismen und beruhen auf Artikel 12 des Kyoto-Protokolls. Sie geben Industrieländern und deren Unternehmen, neben dem eigentlichen Emissionshandel, die Möglichkeit einen Teil ihrer Reduktionsverpflichtung über die Finanzierung und Durchführung von CDM-Klimaschutzprojekten in weniger entwickelten Ländern nachzukommen. Als Gastländer von CDM-Projekten kommen dabei nur Länder in Frage, die einerseits das Kyoto-Protokoll ratifiziert haben jedoch im Annex B des Kyoto-Protokolls nicht als Industriestaaten geführt werden.

Neben der eigentlichen Intention Treibhausgasminderungen zu erreichen, zielen CDM-Projekte zudem auf eine nachhaltige Entwicklung in den Gastländern, was einen positiven Nebeneffekt darstellt. Die Überwachung der Projekte erfolgt durch den CDM-Exekutivrat (CDM Executive Board, EB), welcher nach erfolgreichem Abschluss eines CDM-Projektes auch für die Ausgabe der entsprechenden Emissionszertifikate – hier den „Certified Emission Reductions“ (CER) – zuständig ist.

Kriterien zur Durchführung von CDM-Projekten

Sowohl vom Investorland als auch dem Gastland müssen für die Durchführung von CDM-Projekten bestimmte Kriterien erfüllt werden. Wird vom gastgebenden Entwicklungsland allein die Ratifizierung des Kyoto-Protokolls gefordert, so sind die Kriterien für das Investorland und die entsprechenden Unternehmen deutlich umfangreicher. Folgende Punkte müssen erfüllt werden:

  1. Ratifizierung des Kyoto-Protokolls.
  2. Zuteilungsmengen gemäss Artikel 3(7,8) wurden in Übereinstimmung mit der Entscheidung 13/CMP.1 berechnet und erfasst.
  3. Errichtung eines nationalen Systems zur Abschätzung anthropogener Emissionen nach Quellen und anthropogener Abnahmen durch Senken von allen Treibhausgasen (Art.5, KP), die nicht durch das Montreal Abkommen geregelt werden.
  4. Inbetriebnahme eines nationalen Registers gemäss Art. 7(4) KP.
  5. Jährliches Einreichen des aktuellsten Treibhausgasinventars in Übereinstimmung mit Art.5(2) und 7(1) KP.
  6. Einreichen von zusätzlichen Informationen über die Zuteilungsmenge (Assigned Amount) gemäss Art.7(1)

Ein CDM-Projekt kann nur dann durchgeführt werden, wenn auch das Gastland seine Zustimmung hierzu gibt und dadurch bestätigt, dass das Projekt einer nachhaltigen Entwicklung dient. Liechtenstein strebt die Unterstützung von sehr hochwertigen und wertvollen Projekten an, die neben der Nachhaltigkeit noch weitere positive Effekte für das Gastland mit sich bringen. So Müssen die Beeinträchtigungen auf die lokale Umwelt gering sein und die Bevölkerung bei der Projektplanung umfassend beteiligt werden, um zu gewährleisten, dass das Projekt die Gesundheit, die Gleichstellung und das Angebot an Arbeitsplätzen mit fairem Einkommen fördert (beispielsweise gemäss Goldstandard.

Für die Registrierung eines Projektes müssen die Projektdokumentation, der Validierungsbericht und die Zustimmung des Gastlandes beim CDM-Exekutivrat eingereicht werden. Zuständige Behörde für die Umsetzung und Betreuung von CDM-Projekten ist die sog. Designated National Authority (DNA); diese Aufgabe übernimmt in Liechtenstein das Amt für Umweltschutz.

Abbildung 2 zeigt den schematischen Ablauf eines CDM-Projektes.

                         

 

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