Home Begriffserklärungen Sitemap
Schriftgrösse + /- Seite weiterempfehlen Seite drucken
logo
DienstleistungsverzeichnisRegierung und VerwaltungOnlineschalter
Pfad : LLV.li / Regierung und Verwaltung / Amt für Umweltschutz / Emissionshandelsportal
Emissionshandelsportal


Emissionshandel in Liechtenstein

Das Amt für Umweltschutz ist die zuständige nationale Behörde zur Umsetzung der marktwirtschaftlichen Klimaschutzinstrumente des Kyoto-Protokolls in Liechtenstein. In erster Linie sind gemäss Kyoto-Protokoll die Treibhausgasemissionen durch nationale Massnahmen zu reduzieren. Das Amt für Umweltschutz sowie die Energiefachstelle beim Amt für Volkswirtschaft schätzen das kurzfristig erreichbare Reduktionspotential mit nationalen Massnahmen auf rund 22’000 Tonnen CO2-Äqivalenten.

Etwa ein Drittel der erforderlichen CO2-Reduktionen gemäss Kyoto-Protokoll kann somit durch nationale Massnahmen erreicht werden.

Darüber hinaus muss für die Erreichung der Reduktionsverpflichtungen auch auf die Nutzung der flexiblen Mechanismen zurück gegriffen werden. Dabei handelt es sich einerseits um den Emissionshandel zwischen zwei Staaten (oder nach EU Emissionshandelsrichtlinie zwischen zwei Industrieanlagen) und andererseits um projektbezogene Mechanismen wie den Joint Implementation (JI) und Clean Development Mechanism (CDM).

Solche Projekte müssen messbare Leistungen bezüglich der Klimawirkung erzielen und einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung der Gastländer leisten, beispielsweise durch den Einsatz umweltfreundlicher Technologien. Liechtenstein investiert in ein eigenes Projekt im Kambodscha mit dessen qualitativ hochwertigen Zertifikaten (Gold Standard) die Reduktions-Verpflichtung erfüllt werden soll.

Zudem stellt und betreut das Amt für Umweltschutz das Nationale Emissionshandelsregister. Hierbei handelt es sich um eine Internetanwendung im Stile eines Online-Banking Systems, mit welcher Transaktionen durchgeführt, Kontostände abgefragt und Emissionsrechte zur Erfüllung einer Emissionsreduktionsverpflichtung beim nationalen Konto eingereicht werden können.

Als moderne und erfolgsorientierte Behörde, unterstützen wir Projektbetreiber, Händler, Anlagenbetreiber und sonstige Teilnehmer am Emissionshandel umfassend und kompetent bei:

  • der Umsetzung und Anwendung der gesetzlichen Bestimmungen
  • der Wahrnehmung ihrer Rechte
  • der Erfüllung ihrer Pflichten.

Kontaktadressen für die entsprechenden Bereiche finden Sie auf den nachfolgenden Seiten oder im Organigram des Amtes für Umweltschutz.

Kurzinformationen über die Geschichte des Kyoto-Protokolls und den aktuellen Emissionen Liechtensteins finden Sie hier.

                         

 

 
Suchen & Finden  
Hauptruf: 236 61 11
Amt für Umweltschutz (AUS)
Über das gesamte Portal

Erweiterte Suche, Hilfe zur Suche
Allgemeines - Amt für Umweltschutz (AUS) / Emissionshandelsportal
Organisation/Ansprechpersonen
Öffnungszeiten
Kontakt/Standort
Kontaktformular
Newsarchiv
Recht - Amt für Umweltschutz (AUS) / Emissionshandelsportal
Luftreinhaltegesetz - Einhebung von Gebühren, Verordnung
Klimaänderungen, Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen
Klimaänderungen, Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen, Protokoll von Kyoto
weiter
Onlineschalter -Amt für Umweltschutz (AUS) / Emissionshandelsportal

Sie haben die Möglichkeit die Dokumente
   - von A-Z,
   - nach Dokumententyp
   - oder nach Thema zu sortieren.

Bitte wählen Sie:

Portaldienste
 
Amt für Umweltschutz (AUS) • Postfach 684 • 9490 Vaduz • Telefon: (+423) 236 61 91 • Telefax: (+423) 236 61 99 • E-Mail