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Kompostierung / Grünabfuhr / Speiseabfälle


Gemeinde - Kompostierung:

Auf die Gemeindekompostierung können entsorgt werden:
Rasen, Pflanzen-, Strauch- und Baumschnitt, Rinde, Laub, Schilf, Heu, Stroh, Schnittblumen, Topfpflanzen, alte Blumenerde, Kleintiermist und Stallmist, Rüstabfälle, verdorbenes Gemüse und Obst.

Auf die Gemeindekompostierung gehören nicht:
Anorganische Abfälle wie Steine, Glas, Keramik, Metalle, Batterien, Textilien, weiters Kunststoffe, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Staubsaugerinhalt, Asche, Klärschlamm, Papier und Textilreste, Verbundmaterialien (z.B. Windeln), Plastiktüten, Verpackungen, Kleintierkadaver, Katzensand, stark gesalzene Speisereste, Wurstwaren und grosse Knochen, Backwaren und alles Unbekannte.

Alle Kompostierungsplätze der Gemeinden Liechtensteins werden im Rahmen der Qualitätssicherung jährlich kontrolliert. In den Syntheseberichten werden die Resultate präsentiert sowie Empfehlungen für den weiteren Handlungsbedarf und eine entsprechende Steigerung der Kompostqualität aufgezeigt:

Grünabfuhr:

Mit der Grünabfuhr können entsorgt werden:
Rasen, Pflanzen-, Strauch- und Baumschnitt, Rinde, Laub, Schilf, Heu, Stroh, Schnittblumen, Topfpflanzen, alte Blumenerde, Kleintiermist und Stallmist, Speisereste (nur in kleinen Mengen!), Tee- und Kaffeerückstände (mit Papierfilter), Rüstabfälle, verdorbenes Gemüse und Obst.

In die Grünabfuhr gehören nicht:
Anorganische Abfälle wie Steine, Glas, Keramik, Metalle, Batterien, Textilien, weiters Kunststoffe, Medikamente, Pflanzenschutzmittel, Staubsaugerinhalt, Asche, Klärschlamm, Papier und Textilreste, Verbundmaterialien (z.B. Windeln), Plastiktüten, Verpackungen, Kleintierkadaver, Katzensand, stark gesalzene Speisereste, Wurstwaren und grosse Knochen, Backwaren und alles Unbekannte.

Entsorgung von Speiseabfällen:

Speisereste aus Haushalten dürfen nicht auf Gemeindekompostieranlagen sondern können in kleinen Mengen über die Grünabfuhr oder via Kehricht entsorgt werden.

Die Nutzung von Speiseresten als Futterquelle in der Schweinefütterung war in der EU wie auch in der Schweiz und Liechtenstein verbreitet. Die Verfütterung von Küchen- und Speiseresten birgt aber auch das Risiko einer Übertragung gefährlicher Tierseuchen. Angesichts der enormen Schäden, die solche Seuchen in der Vergangenheit verursacht haben, verbot die EU die Verfütterung von tierischen Nebenprodukten (TNP). Seit dem 1. Juli 2011 ist dies auch in der Schweiz der Fall.


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