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Sofern Abfälle nicht wiederverwertet oder verbrannt werden können, müssen sie auf einer Deponie endgelagert werden. Die Technische Verordnung über Abfälle (TVA) regelt insbesondere die Behandlung, Verwertung und Entsorgung (z.B. Deponierung) bestimmter Abfälle und definiert die Anforderungen an das Errichten und Betreiben von Abfallanlagen- unter anderem auch von Deponien. Sie unterscheidet dabei folgende Deponietypen:
- Inertstoffdeponien
- Reststoffdeponien
- Reaktordeponien
Zusätzlich zur TVA sind in Liechtenstein auch reine Aushubdeponien definiert. In Liechtenstein existieren nur Inertstoff- und Aushubdeponien, jedoch keine Reststoff- und Reaktordeponien.
Auf Aushubdeponien darf nur unverschmutzter Aushub abgelagert werden. Auf den Inertstoffdeponien dürfen nur inerte Materialien wie
- unverschmutzter Aushub
- mineralische Bauabfälle (Beton, Mischabbruch, etc.)
- Eternit
- Keramik
- Kies
- Steine
- Steinzeug
- Zement
- Sandstrahlgut (je nach Schadstoffgehalt)
entsorgt werden. Übrige Stoffe wie
- Asbest
- Gips
- Isolationen
- Mörtel
- Sandstrahlgut (je nach Schadstoffgehalt)
- Verputz
- Bitumengemische (Asphalt)
müssen auf einer Reaktordeponie (Lienz) in der Schweiz deponiert werden.
Deponiekonzept 
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