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Abfälle sind vom Besitzer gesetzeskonform zu entsorgen, wobei die Kosten der Verursacher trägt. Wer gewerbsmässig Abfälle entgegennimmt, zwischenlagert, behandelt usw. benötigt eine Bewilligung des Amtes für Umweltschutz. Abfallimporte oder -exporte müssen vorgängig durch das Amt für Umweltschutz notifiziert werden.
Wann werden meine Abfälle abgeholt?
Der Abfallkalender gibt Ihnen Auskunft.
Wohin mit den Abfällen? Der Entsorgungswegweiser hilft weiter:
Möchten Sie mit Ihrem Unternehmen im Entsorgungswegweiser präsent sein, dann melden Sie sich heute noch unter info@abfall.ch an.
Auskunftspersonen
Allgemeine Abfälle Sven Bürzle Telefon: (+423) 236 61 87
Gefährliche Abfälle Manfred Frick (Foto) Telefon: (+423) 236 61 94
Weitere Informationen
Abfall, Bundesamt für Umwelt (BAFU)
Alle Informationen zum Thema Abfall und Recycling
Exportbewilligungen (BAFU)
Altlast, Informationen zum Thema Altlasten in der Schweiz
Kompostformum Schweiz
Koordinationsgruppe Ökologisch Bauen (Eco-Davis)
United Nations Environment Programme (UNEP)
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