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Alle Kinder haben ein Recht darauf, angemessen versorgt, gefördert und geschützt zu werden und sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Diese Grundrechte der Kinder sind in einem internationalen Übereinkommen festgeschrieben: der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes.
Monitoringstelle zur Umsetzung der Kinderrechte, Anlauf- und Beschwerdestelle in Kinder und Jugendfragen: OSKJ - Ombudsstelle für Kinder und Jugendliche, Pradafant 1, 9490 Vaduz Tel. +423 230 22 33
www.oskj.li
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