|
Haben Sie Fragen zu Trennung oder Scheidung, im Umgang mit dem Besuchsrecht oder bei der Ausgestaltung der elterlichen Obsorge?
Wir beraten und unterstützen Sie in Ihrer Absicht, die elterliche Verantwortung weiter wahrzunehmen und die entsprechenden Aufgaben neu zu organisieren. Wir besprechen gemeinsam mit Ihnen, wie sie einfühlsam auf die Bedürfnisse der Kinder in dieser besonderen Krisenzeit eingehen können. Wir helfen bei der Ausarbeitung von Besuchsvereinbarungen und vermitteln in Konfliktsituationen mit dem Ziel, den Kontakt der Kinder zu beiden Elternteilen zu wahren.
Sollten die Eltern mit der Unterstützung des Kinder- und Jugenddienstes keine Einigung im Umgang mit dem Besuchsrecht oder der Obsorge finden, kann dieses auf Antrag vom Gericht geregelt werden. Das Pflegschaftsgericht kann als Entscheidungshilfe bei uns eine Stellungnahme zur Besuchs- bzw. Obsorgeregelung anfordern.
|