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Die Jugendhilfe im Kinder- und Jugenddienst zielt darauf ab, familiäre Systeme
darin zu unterstützen, dass sie den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden können und
greift dort ein, wo behördliche Massnahmen zum Schutz/Wohl der Kinder und Jugendlichen notwendig sind. Dies
umfasst die Beratung von Eltern, Jugendlichen und Bezugspersonen bei Erziehungs-, Entwicklungs- und
Ablösungsproblemen, aber auch wenn sich Eltern trennen. Darüber hinaus führt der Kinder- und Jugenddienst
auch behördliche Massnahmen gemäss Jugendgesetz durch (Erziehungshilfe, Pflegeerziehung, Fürsorgeerziehung),
führt Vormundschaften über Minderjährige, begleitet in fachlicher Weise Pflegeverhältnisse, erstellt
Sozialberichte für Auslandadoptionen, vermittelt bei Inlandsoptionen, erarbeitet Stellungnahmen bei
Besuchs- und Obsorgeregelungen für das Gericht und leistet finanzielle Unterstützung gemäss Jugendgesetz.
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