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Der Kinder- und Jugenddienst ist für die Gewährleistung des staatlichen Anteils an der Grundversorgung im Kinder- und Jugendbereich zuständig. Dieser Bereich unterteilt sich in den Bereich der Kinder- und Jugendhilfe (Fallarbeit), der Kinder- und Jugendförderung und des Kinder- und Jugendschutzes.
- Die Kinder- und Jugendhilfe im Kinder- und Jugenddienst zielt darauf ab, familiäre Systeme darin zu unterstützen, dass sie den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden können und greift dort ein, wo behördliche Massnahmen zum Schutz / Wohl der Kinder und Jugendlichen notwendig sind.
- Die Kinder- und Jugendförderung hat zum Ziel die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit zu fördern. Dies erfolgt durch fachliche Unterstützung und Beratung von Personen und Organisationen und durch finanzielle Förderungen gemäss Verordnung
- Der Kinder- und Jugendschutz im Kinder- und Jugenddienst zielt darauf ab, Bedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche vor Gefahren schützen und sie, aber auch Eltern und pädagogisch Tätige im Umgang mit diesen Gefahren unterstützen.
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