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Der Kinder- und Jugenddienst ist für die Gewährleistung des staatlichen Anteils
an der Grundversorgung im Kinder- und Jugendbereich zuständig. Dieser Bereich unterteilt sich in den
Bereich der Jugendhilfe (Fallarbeit), der Jugendpflege (Förderung) und des Jugendschutzes. - Die
Jugendhilfe im Kinder- und Jugenddienst zielt darauf ab, familiäre Systeme darin zu unterstützen, dass
sie den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen gerecht werden können und greift dort ein, wo behördliche
Massnahmen zum Schutz/Wohl der Kinder und Jugendlichen notwendig sind.
- Die
Jugendpflege hat zum Ziel, die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit zu fördern. Dies erfolgt durch
fachliche Unterstützung und Beratung von Personen und Organisationen, die in der ausserschulischen Kinder-
und Jugendarbeit tätig sind und durch finanzielle Förderungen gemäss Richtlinien.
- Der
Jugendschutz im Kinder- und Jugenddienst zielt darauf ab, Bedingungen zu schaffen, die Kinder und Jugendliche
vor Gefahren schützen und sie, aber auch Eltern und pädagogisch Tätige im Umgang mit diesen Gefahren
unterstützen.
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