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Wer in eine finanzielle Notlage geraten ist und seinen Lebensunterhalt für sich und seine Familienangehörigen nicht bestreiten kann, hat Anspruch auf wirtschaftliche Sozialhilfe. Durch die wirtschaftliche Sozialhilfe wird das soziale Existenzminimum sichergestellt. Die finanzielle Unterstützung dient dazu, den Grundbedarf zum Lebensunterhalt, die Wohnkosten sowie gesundheitsbedingte Kosten (z.B. Krankenkassenprämien) abzudecken.
Siehe auch Broschüre Wirtschaftliche Sozialhilfe (125 Kb) 
Oder Häufig gestellte Fragen Wirtschaftliche Sozialhilfe FAQ (3 kb) 
Zum Antragsformular Wirtschaftliche Sozialhilfe
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